Intakte Auen sind in Deutschland kaum noch vorhanden.
(Dieter Damschen / BUND)
Der BUND klagt vor dem Bundesverfassungsgericht für eine wirksame Naturschutz-Gesetzgebung.
Deutschland ist laut Grundgesetz dazu verpflichtet, unsere Lebensgrundlage zu sichern. Doch die Bundesregierung macht nicht genug, um Biodiversität zu schützen. Viele bestehende Regelungen haben weder klar definierte Ziele noch konkrete Maßnahmen. Sie sind nicht verbindlich und beinhalten viele Schlupflöcher und Ausnahmeregeln. Aber ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Biodiversität ist also Voraussetzung für unser Leben, unsere Gesundheit und unsere Freiheit. Deshalb klagen wir: Für unser Leben, für die Natur und für die Arten.
Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende und Mitglied in mehreren Beratungsgremien der Bundesregierung: „Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran. Zahlreiche Expert*innengremien der Bundesregierung und des Bundestages weisen seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf im Naturschutz hin – dennoch bleibt es bei unzureichenden Maßnahmen. Der BUND setzt sich seit Jahrzehnten konsequent für den Naturschutz ein und setzt juristisch jetzt ein starkes Zeichen: eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Wir hoffen, dass die Biodiversität bald wirksam geschützt und Ökosysteme stabilisiert werden, damit Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft auch in Zukunft gesichert sind.“
Mehr Informationen: https://www.bund.net/lebensraeume/naturschutzklage/