Kreisgruppe Minden-Lübbecke
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Keine Sondergebiete für Windkraftanlagen in Hille!

09. Mai 2025 | Hille

 (Grafik: NABU Minden-Lübbecke)

Im Umweltausschuss der Gemeinde Hille am 13.05.2025 wird darüber entschieden, ob für 8 Windenergie-Anlage direkt an dem EU – Vogelschutzgebiet „BASTAUNIEDERUNG“ liegenden Bastauwiesen und dem Neuenbaumer Moor sowie zwischen Osterwald und Altem Moor, die zu den wertvollsten Naturräumen im Kreis Minden-Lübbecke zählen, der Flächennutzungsplan geändert wird. Sollte dieser Weg einmal eingeschlagen werden, stellt sich die Frage, ob er für alle weiteren Anträge angewendet werden muss. Das könnte für die 17 weiterer Windkraftanlagen gelten, die in einem weiteren Tagesordnungspunkt vorgestellt werden sollen. Was das für Hille bedeute sieht man in der Karte.

Das LEHNEN WIR AB! Keine Windenergieanlagen-Sondergebiete in Hille, denn Investoren werden dadurch Türen und Tore geöffnet, auf dem gesamten Gemeindegebiet ungehemmt und breit verteilt den Bau von Windenergieanlegen zu beantragen. Gemeinsam mit dem NABU Kreisverband Minden – Lübbecke haben wir einen Offenen Brief an die Verwaltung und den Rat der Gemeinde Hille geschrieben.

Zur Vorgeschichte:
Vor 2 Jahren hat die Gemeinde Hille in ihrem Flächennutzungsplan das Sondergebiet für Windkraft in Südhemmern und Nordhemmern aufgehoben. Die Gemeinde wollte die Windenergie im Gemeindegebiet fördern und verzichtete damit auf die Steuerung der Errichtung von Windenergie-Anlagen. Damit war es im gesamten Außenbereich von Hille möglich, Windkraftanlagen zu errichten. Fakt ist auch, dass das Errichten von Windenergieanlagen für Flächeneigentümer überaus profitabel sein kann.

Im Jahr 2024 wurden mit dem gemeindlichen Einverständnis der Gemeinde Hille beim Kreis Minden-Lübbecke eine Vielzahl von Windkraftanlagen Anträge auf einen Vorbescheid gestellt. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine Baugenehmigung aber damit hat ein Investor mehr Sicherheit im folgenden Genehmigungsverfahren.

Anfang 2024 wurde der Regionalplan rechtskräftig und mit ihm im April 2025 durch die 1.Änderung der Teilplan Windenergie. Zielsetzung war, die erforderlichen Flächenziele für Ostwestfalen-Lippe nach einheitlichen Kriterien zu erreichen, und dies möglichst im Einklang mit der Natur, dem Erholungs- und Wohnbedürfnis der Menschen und mit dem Klimaschutz. Damit eine Verspargelung der Landschaft vermieden wird, sind die ausgewiesenen Flächen mindestens 10 ha groß.
Mit dem Nachweis, dass die erforderlichen, gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie in OWL erreicht bzw. sogar übererfüllt werden, sind jedoch Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert und es bedarf folglich einer baurechtlichen Positivplanung durch die Gemeinde Hille.

So besteht dennoch für die Gemeinde Hille aktuell die Möglichkeit, am bestehenden Regionalplan vorbei, den Außenbereich mit Windenergie-Anlagen zu bestücken, in dem die Gemeinde für die geplanten Windenergie-Standorte zeitnah ihren Flächennutzungsplan ändert. Dieser Weg soll am 13.05.2025 im Umweltausschuss der Gemeinde vorbereitet werden. Für insgesamt 8 Anlagen im direkten Umfeld der Bastauwiesen, den Neuenbaumer Moores und der Wickriede bei Frotheim soll dann der Ausschuss das Flächennutzplan-Änderungsverfahren einleiten. Zudem sollen dann Standorte für weitere 17 Anlagen vorgestellt werden, mit dem Ziel für diese in einem der nächsten Ausschuss-Sitzungen ebenfalls das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren einzuleiten.

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