Kreisgruppe Minden-Lübbecke

Den Gewässerschutz von den Menschen her denken!

21. Dezember 2021 | Artenschutz, Gewässerschutz

Der letzte Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 für Rhein, Weser, Ems und Maas ist veröffentlicht. Wird der gute Zustand der Ösper in Petershagen erreicht werden?  (Foto: BUND)

Bessere Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der WRRL!

Artenvielfalt an Flüssen und Bächen ist in Nordrhein-Westfalen wie auch im Kreis Minden-Lübbecke eher die Ausnahme. Nur knapp 9 % der Fließgewässer in NRW sind in einem guten Zustand. In allen anderen leben nicht mehr die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren, die man dort vorfinden müsste. Dies belegt der am 22.12.2021 veröffentlichte dritte und letzte Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in seiner Bestandsanalyse. Er stellt die Maßnahmen vor, die für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas gelten und bis 2027 bzw. bis 2045 umgesetzt werden sollen.

Die Naturschutzverbände in NRW kritisierten die bisherige Vorgehensweise bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die unzureichende Umsetzung der WRRL sei vor allem dadurch geprägt , dass es der Gewässerschutzpolitik nicht gelungen sei, für den notwendigen Rückenwind in der Gesellschaft zu sorgen. Um erfolgreich zu sein, müsse die Politik begeistern und damit mobilisieren. Um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu verbessern und mehr Menschen für die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu gewinnen, muss die Attraktivität der Maßnahmen verbessert und vor allem müssen die Erfolge sichtbarer gemacht und anschaulich dokumentiert werden.
Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen an kleineren Gewässern und nicht nur für Leuchtturmprojekte an großen Flüssen. In diesem Zusammenhang sei an die hohe Wirksamkeit der klassischen Gewässergütekarten in den 70er und 80er Jahren erinnert. Hierdurch ist es in kürzester Zeit gelungen breite Bevölkerungsschichten für den Gewässerschutz zu gewinnen und eine hohe Akzeptanz für die Notwendigkeit des Baus von Kläranlagen und Abwasserkanälen zu erreichen.
Die Erfolge der Maßnahmen sollten in regionalspezifischen Karten und Fotoplakaten dargestellt werden. Auch geführte Wanderungen vor Ort entlang ausgewählter Gewässer oder digitale Foto- und Videowanderungen sind eine gute Methode, die Menschen vor Ort mitzunehmen und für die Wasserrahmenrichtlinie zu begeistern.
Ein großes Problem bei der Umsetzung von Maßnahmen, so die Naturschutzverbände, sei die fehlende Flächenverfügbarkeit. Hierbei könnte das altbewährte Instrument der Flurbereinigungsverfahren (jetzt aber in einem anderen Kontext als Öko-Flurbereinigung!) eine wichtige Rolle spielen. Hierdurch könnten in einem organisierten Flächentauschverfahren in vielen Fällen neue geeignete Flächen für strukturelle Gewässerverbesserungen rekrutiert werden.

Der neue Bewirtschaftungsplan sieht vor, die Verständlichkeit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern und z. B. begleitende Informatione im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de auszuweiten. Das Land NRW unterstützt zudem weiterhin das Gemeinschaftsprojekt „Wassernetz NRW“ der drei Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU, das den Ausbau eines Netzwerkes zur Integration der Mitglieder der Umweltverbände und des ehrenamtlichen Naturschutzes in den Planungs- und Umsetzungsprozess der WRRL vor Ort zum Ziel hat.

Der BUND Minden-Lübbecke sieht gerade auch bei den kleinen Wasserläufen die Chance, den Gewässerschutz voranzubringen, denn sie machen den überwiegenden Teil der gesamten Gewässerlänge aus. In ganz NRW sind es 70 Prozent. Auch für diese gelten die Umweltziele der WRRL. Vorbildlich sei das Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else, das im Kreis Herford und Minden-Lübbecke tätig ist und sich hauptsächlich der kleinen Fließgewässer annimmt, wie aktuell dem Wulferdingser Bach in Bad Oeynhausen oder dem Schnathorster Bach in Hüllhorst.

Rainer Vogt, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Minden-Lübbecke: Die katastrophalen Gewässerzustände der kleinen Wasserläufe, eine Folge der damaligen vor allem im Flachland ausgeführten Flurbereinigungsverfahren, müssen wieder rückgängig gemacht werden. Das ökologische Bewusstsein ist heute bei den Verantwortlichen, aber auch bei vielen Menschen in Zeiten des rasanten Artenverlustes und des Klimawandels vorhanden.

Kornelia Fieselmann, Gewässerkundlerin des BUND: „Jeder kann beim Erkunden kleiner Gewässer vor der eigenen Haustür einen Beitrag leisten und Ortskenntnisse einbringen. Ob künstlicher Graben oder natürlicher Bach - darüber sowie über viele weitere Informationen gibt das Informationssystem ELWAS Auskunft (www.elwasweb.nrw.de). Leider ist das Informationssystem für Laien zu kompliziert und frustriert. Und das ist schade und bremst das Engagement der Menschen für den Gewässerschutz!
(PM BUND Minden-Lübbecke)

Link: Dritter Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022 – 2027 https://www.flussgebiete.nrw.de/bewirtschaftungsplan-2022-2027-fuer-nrw-9180

Link: Pressemitteilung BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen am 22.12.2021
https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/plaene-zum-gewaesser-und-hochwasserschutz-nrw-umweltministerin-muss-nachbessern/

Link: 220-seitige Stellungnahme zum Entwurf des nordrheinwestfälischen WRRL-Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022 - 2027, veröffentlicht am 22.06.2021
Stellungnahme Naturschutzverbände Juni 2021

 

 

 

 

Pressemitteilung BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen am 22.12.2021
Pläne zum Gewässer- und Hochwasserschutz: NRW-Umweltministerin muss nachbessern
"Wenig Interesse an ambitionierter Gewässerschutzpolitik"

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Pläne zum Gewässerschutz gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für unsere Flüsse, Seen und für das Grundwasser als auch der Pläne zum Hochwasserschutz nach Hochwasserrisikomanagementrrichtlinie (HWRM-RL) erklärt Holger Sticht, Landesvorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Datschland in NRW:

„Die heute veröffentlichten Pläne zeigen einmal mehr, wie wenig Interesse die Landespolitik und das zuständige Ministerium an einer ambitionierten Gewässerpolitik hat. Gegenüber dem Entwurf von Dezember 2020 wurden Umsetzungsfristen noch einmal verlängert. Dabei hat inzwischen jeder Bürger und jede Bürgerin in NRW mitbekommen, wie heftig sich die bereits irreversiblen Temperaturerhöhungen auf die Gewässer auswirken: Dürren wie in den Jahren 2018 bis 2020 wechseln sich mit Katastrophenhochwasserereignissen ab. Gewässer fallen wochenlang trocken; Grundwasserstände sinken auf Rekordtiefs; dann reißen Extremhochwasser Menschen in den Tod. Eine weitere Verschleppung der notwendigen Maßnahmen zum Ressourcenschutz, zum Artenschutz an Gewässern und in Auen, zum Schutz der Menschen vor Wasserfluten in unverantwortlich. Hier muss Umweltministerin Heinen-Esser zügig nachbessern, um den Schutz der für die Bevölkerung lebenswichtigen Ressource Wasser, den Arten- und Hochwasserschutz sicherzustellen.“

Ankündigung: 
Im Januar wird der BUND NRW eine grundlegende Bewertung der mehrere Tausend Seiten umfassenden Pläne veröffentlichen. Zahlreiche Stressoren unserer Gewässer und unseres Wassers wie stoffliche Belastungen von Grundwasser und Flüssen, Verbauung der Auen und intensive Wasserentnahmen werden nicht ausreichend angegangen. 

 

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